Aktuelle Entwicklungen in unserem Haustarif-Vertrag

Tarifeinigung am 14. Juli 2023:
Ab Januar 2024: 10,5 % bis 20,1 % mehr Entgelt und ein höheres „Weihnachtsgeld“. In der vierten Verhandlungsrunde konnte am 13. und 14. Juli 2023 in Potsdam nach rund
14 Verhandlungsstunden eine Tarifeinigung für die Zeit ab 1. Januar 2024 erzielt werden. 

Zum 1. Januar 2024 erhöhen sich die monatlichen Entgelte in allen Entgelttabellen, in allen Entgeltgruppen und in allen Erfahrungsstufen in einem ersten Schritt um 10,5 Prozent. Bei den Lehrkräften an freien Schulen und Gymnasien beträgt die lineare Entgelterhöhung 5 Prozent.


In einem zweiten Schritt werden die Entgelte zum 1. Januar 2024 in der Erfahrungsstufe 2 um 25 €, 

der Erfahrungsstufe 3 um 50 €, 

der Erfahrungsstufe 4 um 75 €, 

der Erfahrungsstufe 5 um 100 € 

und in der Erfahrungsstufe 6 um 125 € erhöht.


Beispiele: Mit dieser Tarifeinigung erhöht sich ab 1. Januar 2024 das monatliche Tabellenentgelt bei einer Erzieher*in in der Kita und in der Erfahrungsstufe 6 (bei mindestens 15jähriger Betriebszugehörigkeit) um 543,89 EUR (um 13,6%). Bei einer Heilerziehungspfleger*in / Fachkraft in der Behindertenhilfe erhöht sich das monatliche Tabellenentgelt in der Erfahrungsstufe 6 um 507,44 EUR (um 13,9%). Bei einer Sozialassistent*in in der Behindertenhilfe erhöht sich das monatliche Tabellenentgelt in der Erfahrungsstufe 6 um 425,25 EUR (14,9%). Bei den Hauswirtschaftskraft in ambulante Pflege erhöht sich das monatliche Tabellenentgelt um 458,90 EUR (um 20,1%). Für die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas und in der Kinder- und Jugendhilfe wird ab 1. Januar 2024 das ab 1. März 204 gültige Niveau des TVöD erreicht.


Ab dem Jahr 2024 erhöht sich die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld) von 70 Prozent auf 80 Prozent vom monatlichen Entgelt. Ab dem Jahr 2025 erhöht sich die Jahressonderzahlung auf 85 Prozent. 


Ab dem Jahr 2024 wird die Unterscheidung zwischen Mehrarbeitsstunden und Überstunden aufgehoben. Mehrarbeitsstunden sind dann Überstunden.


ver.di und Arbeitgeberverband PTG verpflichten sich, nach Abschluss des PTG-Bundesmanteltarifvertrages im 1. Quartal 2024, Gespräche mit dem Ziel der Übernahme des Bundes-manteltarifvertrages; mindestens jedoch der Harmonisierung, beispielsweise durch einen Anwendungstarifvertrag, zu führen. Weiterhin verpflichten sich ver.di und Arbeitgeberverband PTG, nach Abschluss der Pilot-Verhandlungen über die Tätigkeitsmerkmale in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im 1. Quartal 2024 Gespräche zur Überprüfung der Tätigkeitsmerkmale des ETV-PTG BB für das Land Brandenburg aufzunehmen. ver.di und Arbeitgeberverband PTG verpflichten sich, für die Auszubildenden und Studierenden Tarifverhandlungen aufzunehmen. Es besteht das gemeinsame Ziel, diesen Tarifvertrag zum 1. September 2024 in Kraft treten zu lassen.


Schon im Juni 2024 werden Tarifverhandlungen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 aufgenommen.
Der Tarifeinigung vorausgegangen war ein  ganztägiger Warnstreik am 9. Juli 2023 mit 150 Streikteilnehmer/innen. Inzwischen haben 96,3 Prozent der ver.di-Mitglieder in einer digitalen Mitgliederbefragung der Tarifeinigung zugestimmt




RTV ALEP final.pdf (424.15KB)
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Tarifänderung 01.01.2024
ÄTV Rahmen PTG Brbg. (1).pdf (227.19KB)
Tarifänderung 01.01.2024
ÄTV Rahmen PTG Brbg. (1).pdf (227.19KB)




ETV ALEP final.pdf (489.44KB)
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Tarifänderung 01.01.2024
ÄTV Entgelt PTG Brbg..pdf (1.07MB)
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ÄTV Entgelt PTG Brbg..pdf (1.07MB)






 
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