Fehlerhafte Arbeitszeitnachweise 

Update








Fehlerhafte Arbeitszeitnachweise?


Noch in der zurückliegenden Betriebsversammlung konnten wir euch nur auffordern, auf eure AZN aufzupassen, diese im Blick zu behalten und fehlerhafte Berechnungen der Personalabteilung zu melden (hier geht es vor allem um die Ausschlussfristen §25 im Tarifvertrag).


Die letzte Dienstanweisung der Geschäftsführung zur Benennung der Arbeitszeitverteilung bzw. der festen freien Tage, löst das fehlerhafte Berechnen der Arbeitszeiten nicht.  Es entstehen aus diversen fehlerhaften Formeln immer noch Minusstunden, die nicht auftauchen dürften - und zwar bei allen Mitarbeiter*innen, nicht nur bei Teilzeitkräften!


Ein leicht darstellbares Beispiel sind die Berechnungen der Arbeitszeit an Feiertagen:


39h Vollzeit auf 5 Tagewoche
Berechnung auf 5 Tagewoche = 7,8h
Realität: Mo-Do = 8h      Fr = 7h 

Minus bei jedem Feiertag = 0,2 Stunden 


32h Teilzeit auf 4 Tagewoche
Feiertage werden trotzdem auf 5 Tagewoche berechnet:  6,4h
Realität: 4 Tage = 8h 

Minus bei jedem Feiertag = 1,6 Stunden 


24h Teilzeit auf 3 Tagewoche
Feiertage werden trotzdem auf 5 Tagewoche berechnet: 4,8h
Realität: 3 Tage mit = 8h 

Minus bei jedem Feiertag = 3,2 Stunden 


Ihr seht, das Problem wächst potenziell zu der Arbeitszeit in Teilzeit! Je weniger Stunden man wöchentlich arbeitet, desto größer ist der Fehler!


Das Problem ist, der jetzige AZN kann nur gleich verteilte Arbeitszeiten an allen 5 Werktagen berechnen, da er zur Berechnung von Feiertagen immer auf 5 Tage rechnen muss und das immer auf ein Jahr berechnet.


Von einem Minus von 0,2h bis 4,8h ist alles dabei. Für den/die Einzelne(n) vielleicht eine Kleinigkeit, für den/die andere(n) aber fast die Hälfte der regulären Arbeitszeit und auf die ganze Belegschaft gerechnet bestimmt keine Kleinigkeit mehr.


Und dann bleibt zu klären, was mit der Nachberechnung der fehlerhaft dokumentierten Arbeitszeit passiert...das war lange nicht klar. Jetzt aber schon: Laut Geschäftsführung soll es keine rückwirkende Korrektur geben. Sprich, das Minus wird umsonst nachgearbeitet und vor allem mit euren Überstunden verrechnet. Das ist für uns als BR nicht tragbar.
Der Fehler, der nur die Belegschaft belastet, ist seit geraumer Zeit bekannt ist und die uns jetzt genannte Lösung ist keine, da sie das Problem gar nicht beheben kann (siehe oben). 

Man könnte in Frage stellen, ob die Suche nach Lösungen wirklich ausreichend intensiv war.
Wir als Betriebsrat haben hier einen ganz klaren Standpunkt und fragen uns, wieso ALEP kein Interesse an einer korrekten Arbeitszeiterfassung hat?
Der Fehler wird und wurde hier nur vom Träger gemacht, dies ist unbestreitbar und dementsprechend kann die Lösung nicht sein, die Belegschaft weiter zu belasten.


Die Belegschaft hat das Recht auf eine korrekte Arbeitszeit-Berechnung und das nicht erst seit heute, sondern gestern auch schon und das fordert der Betriebsrat.



 

 
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